Zella-Mehlis ist als staatlich anerkannter Erholungsort prädikatisiert. Seit der letzten Verteidigung dieses Status im Jahr 2012 sind regelmäßig Gutachten zur Klimabeurteilung
und Luftqualität erforderlich. Dies ist eine Auflage des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft (TMWWDG). Grund dafür ist die Restabfallbehandlungsanlage (RABA), welche sich auf dem Gemeindegebiet von Zella-Mehlis – im Industriegebiet Ost an der südlichen Stadtgrenze zu Suhl - befindet.
In Vorbereitung dieses Gutachtens wurde im Oktober durch eine beauftragte Gutachterin des Deutschen Wetterdienstes ein ausführliches Gespräch sowie eine Orts- und Geländebesichtigung mit der Fachdienstleiterin Tourismus, Frau Gabriele Schneider in Zella-Mehlis durchgeführt. Ziel des Vor-Ort-Termins war es, zu prüfen, ob und in welchem Umfang sich seit der letzten Begutachtung Veränderungen hinsichtlich der lufthygienischen Bedingungen ergeben haben und ob die Anforderung an das Prädikat Erholungsort weiterhin erfüllt sind.
In diese Beurteilung fließen zahlreiche Faktoren ein, wie beispielsweise die topografische Lage, Flächennutzungen, Belüftung, Verkehr, Heizungsemissionen, Siedlungsdichte sowie die regionale Immissionsvorbelastung.
Im Ergebnis wird seitens des Deutschen Wetterdienstes eingeschätzt, dass die hinsichtlich der lufthygienischen Verhältnisse an einen Erholungsort gestellten Bedingungen in Zella-Mehlis erfüllt sind bzw. im Normalbereich liegen. Somit wird die Verlängerung des verliehenen Prädikats Erholungsort dem zuständigen Ministerium ohne Einschränkungen empfohlen.
Nicht nur für die Zella-Mehliser Bürger ist dies ein Beleg dafür, dass es sich in Zella-Mehlis gut leben lässt.
Auch für unsere immer herzlich willkommenen Urlaubsgäste bedeutet das weiterhin:
Ankommen, durchatmen, entspannen, die umgebende Natur genießen und auf Entdeckungstour in unserer l(i)ebenswerten Kleinstadt gehen.
Übrigens: Die nächste Beurteilung des Bioklimas ist im Jahr 2027 notwendig. Im gleichen Jahr werden wir unser Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verteidigen.