Zella-Mehlis ist staatlich anerkannter Erholungsort und berechtigt, Kurbeitrag zu erheben.
Dieser ist für Kurz- und Urlaubsaufenthalte fällig und beträgt 2,00 € für Erwachsene ab 16 Jahre/Tag und 1,00 € für Kinder von 6-15 Jahren/Tag. Von dieser Regelung ausgenommen sind unter anderem Kinder bis 5 Jahre, Dienstreisende, Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen, Tagestouristen ohne Übernachtungen, Auszubildende, Schülerklassen und Jugendgruppen in Herbergen.
Diese zweckgebundenen Kurbeiträge werden beispielsweise erhoben, um die touristische Infrastruktur sowie Angebote zu erhalten und zu erweitern.
Jeder kurbeitragspflichtige Gast erhält nach seiner Anmeldung die attraktive Gäste-Card Zella-Mehlis, mit der zahlreiche Bonusleistungen verknüpft sind.
Die Satzungen finden Sie hier:
Kurbeitragssatzung der Stadt Zella-Mehlis (gültig seit 03. Mai 2018)